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Helen-Keller-Schule Essen
Rheinische Förderschule, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung
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Schulprogramm

2 Die Schulstufen stellen sich vor
2.1 Primarstufe

Die Primarstufe an der Schule für Körperbehinderte beginnt im Gegensatz zu anderen Schulformen mit der Eingangsklasse (E-Klasse). Diese ist der Klasse 1 vorgeschaltet.
Da die SchulanfängerInnen von den Bedürfnissen und Fähigkeiten her zumeist noch stark im Kindergartenalter verhaftet sind, werden nach und nach Lernformen eingeübt, die das schulische Arbeiten anbahnen und ermöglichen. Darüber hinaus benötigt ein körperbehindertes Kind erfahrungsgemäß mehr Zeit, um sich an räumliche Gegebenheiten und zeitliche Abläufe zu gewöhnen sowie entsprechende Sozialformen zu entwickeln. Durch ein besonders breit gefächertes, differenziertes Unterrichtsangebot und intensive therapeutische und pflegerische Versorgung kann jedes einzelne Kind unter diagnostischen Aspekten beobachtet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse gewährleisten eine gezielte Förderung der SchülerInnen.
Auf die E-Klasse folgen die Klassen 1-4. Innerhalb einer Klasse werden häufig normalbegabte, lernbehinderte, geistigbehinderte, schwerstbehinderte und stark verhaltensauffällige SchülerInnen unterrichtet. Sofern dies nicht bereits im Rahmen des Aufnahmeverfahrens geschehen ist, erfolgt im Verlauf der Primarstufe auch eine Zuordnung der SchülerInnen zu den Richtlinien der Grundschule, der Schule für Lernbehinderte, der Schule für Geistigbehinderte oder zu den Richtlinien für Schwerstbehinderte. Diese heterogene Schülerschaft erfordert eine flexible Unterrichtsgestaltung und vielfältige Differenzierungsmaßnahmen.

2.2 Sekundarstufe I

Die Sekundarstufe I umfasst die Klassen 5-10. Ziel dieser Schulstufe ist es, die SchülerInnen zu ihrem individuell höchstmöglichen Schulabschluss zu führen. An der Schule für Körperbehinderte können die SchülerInnen den Hauptschulabschluss A und B, den Abschluss der Schule für Lernbehinderte, der Schule für Geistigbehinderte oder ein entsprechendes Abgangszeugnis erhalten. Daneben geht es um die Vermittlung von Werten und Lebensinhalten, die unabhängig vom Erlangen eines bestimmten Berufes sind und unseren SchülerInnen Zufriedenheit ermöglichen.
Die Förderung des Selbstwertgefühls und die Entwicklung eines realistischen Selbstkonzeptes gehören dabei zu den wichtigsten Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung.

Die Unterrichtsinhalte orientieren sich zunächst einmal an denen der Hauptschule bzw. der Schulen für Lernbehinderte oder Geistigbehinderte und werden an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten unserer SchülerInnen angepasst.

Neben den in den Lehrplänen beschriebenen Unterrichtsinhalten haben sonderpädagogische Themen einen besonderen Stellenwert:
  • Umgang und Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung (Kennen der Behinderung, Wissen um die Auswirkungen der Beeinträchtigung, Hilfsmittelversorgung, Hilfen für Behinderte, Vorurteile etc.)
  • Mobitität
  • Berufswahlvorbereitung (z.B. das Vertrautmachen mit der Werkstatt für Behinderte und dem Berufsbildungswerk)
  • Wohnen als behinderter Mensch
  • Freizeitgestaltung
  • Kommunikative Kompetenz mit Nichtbehinderten
  • selbständige Lebensführung (Umgang mit Behörden etc.)
Zu den dringlichen Aufgaben gehört es,

  • den Kontakt zu anderen Schulen zu intensivieren und
  • Anforderungsprofile für die zu erreichenden Schulabschlüsse zu erstellen.
2.3 Die Orientierungsstufe

Die Orientierungsstufe umfasst die SchülerInnen der  Klassen 5 und 6. Das Fächerangebot erweitert sich im Hauptschul- und Lernbehindertenbereich (z.B. Geschichte, Erdkunde, Biologie, Physik).
In dieser Phase sollen durch verschiedene Maßnahmen Orientierungshilfen zur weiteren Beschulung gegeben werden. Vielfach wird der Fächerkanon durch ein projektorientiertes, fächerübergreifendes Arbeiten abgedeckt.
Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten LehrerInnen erforderlich, die beispielsweise in Stufenkonferenzen wichtige Bausteine für eine Umsetzung der Ziele festlegen können.

2.4 Die Abschlussstufe

Die Abschlussstufe umfasst die Klassen 8-10. Angestrebt wird entsprechend des individuellen Begabungsniveaus ein qualifizierter Schulabschluss. Die Lern- und Unterrichtsorganisation berücksichtigt aber auch gleichermaßen SchülerInnen, die perspektivisch keinen Abschluss erlangen können. Diese SchülerInnen werden im Differenzierungsbereich verstärkt lebenspraktisch gefördert.
Ein wesentlicher Schwerpunkt ist neben lehrplan- und richtlinienorientierten Unterrichtsinhalten die Vorbereitung auf die nachschulische Lebenssituation. Diese ist häufig behinderungsbedingt gekennzeichnet durch reduzierte Berufsperspektiven und zumeist verminderte persönliche und soziale Entfaltungsmöglichkeiten. Hinführung zu weitestgehender Selbständigkeit der Lebensführung, einer sinnvollen Freizeitgestaltung und Vorbereitung auf die Arbeitswelt sind hier zu nennen.

Um noch gezielter auf individuelle Lern- und Arbeitsmöglichkeiten der SchülerInnen eingehen zu können, werden am sogenannten “Praxistag” die gewohnten Unterrichtsformen aufgehoben.
Derzeit gibt es folgende Praxisgruppen:
  • Cafeteria
  • Garten
  • Hauswirtschaft
  • Mobilität
  • PC-Büro
  • Schülerkiosk
  • Selbständige Lebensführung (Umgang mit Ämtern und Behörden)
  • Textiles Gestalten
  • Werken
SchülerInnen, die aufgrund ihrer schweren Behinderung bzw. ihrer starken Entwicklungsverzögerung und der damit verbundenen Einschränkung der selbständigen Lebensführung nach Abschluss ihrer Schulzeit voraussichtlich nicht in Ausbildungsberufe, berufsfindende oder berufsfördernde Bildungswege eingegliedert werden können, werden lebenspraktisch gefördert.
Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Arbeitsamt, berufsbegleitender Dienst, berufsbildende Einrichtungen, Institutionen der Gesundheitsfürsorge, Wohneinrichtungen für Behinderte) wesentlicher Bestandteil der Arbeit in der Abschlussstufe.

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