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| Helen-Keller-Schule Essen Rheinische Förderschule, Förderschwerpunkt: Körperliche und motorische Entwicklung |
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| Schulprogramm 2 Die Schulstufen stellen sich vor 2.1 Primarstufe Die Primarstufe an
der
Schule für Körperbehinderte beginnt im Gegensatz zu
anderen
Schulformen mit der Eingangsklasse (E-Klasse). Diese ist der Klasse 1
vorgeschaltet.
Da die SchulanfängerInnen von den Bedürfnissen und Fähigkeiten her zumeist noch stark im Kindergartenalter verhaftet sind, werden nach und nach Lernformen eingeübt, die das schulische Arbeiten anbahnen und ermöglichen. Darüber hinaus benötigt ein körperbehindertes Kind erfahrungsgemäß mehr Zeit, um sich an räumliche Gegebenheiten und zeitliche Abläufe zu gewöhnen sowie entsprechende Sozialformen zu entwickeln. Durch ein besonders breit gefächertes, differenziertes Unterrichtsangebot und intensive therapeutische und pflegerische Versorgung kann jedes einzelne Kind unter diagnostischen Aspekten beobachtet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse gewährleisten eine gezielte Förderung der SchülerInnen. Auf die E-Klasse folgen die Klassen 1-4. Innerhalb einer Klasse werden häufig normalbegabte, lernbehinderte, geistigbehinderte, schwerstbehinderte und stark verhaltensauffällige SchülerInnen unterrichtet. Sofern dies nicht bereits im Rahmen des Aufnahmeverfahrens geschehen ist, erfolgt im Verlauf der Primarstufe auch eine Zuordnung der SchülerInnen zu den Richtlinien der Grundschule, der Schule für Lernbehinderte, der Schule für Geistigbehinderte oder zu den Richtlinien für Schwerstbehinderte. Diese heterogene Schülerschaft erfordert eine flexible Unterrichtsgestaltung und vielfältige Differenzierungsmaßnahmen. 2.2 Sekundarstufe I Die Sekundarstufe I umfasst die Klassen 5-10. Ziel dieser Schulstufe ist es, die SchülerInnen zu ihrem individuell höchstmöglichen Schulabschluss zu führen. An der Schule für Körperbehinderte können die SchülerInnen den Hauptschulabschluss A und B, den Abschluss der Schule für Lernbehinderte, der Schule für Geistigbehinderte oder ein entsprechendes Abgangszeugnis erhalten. Daneben geht es um die Vermittlung von Werten und Lebensinhalten, die unabhängig vom Erlangen eines bestimmten Berufes sind und unseren SchülerInnen Zufriedenheit ermöglichen. Die Förderung des Selbstwertgefühls und die Entwicklung eines realistischen Selbstkonzeptes gehören dabei zu den wichtigsten Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich zunächst einmal an denen der Hauptschule bzw. der Schulen für Lernbehinderte oder Geistigbehinderte und werden an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten unserer SchülerInnen angepasst. Neben den in den Lehrplänen beschriebenen Unterrichtsinhalten haben sonderpädagogische Themen einen besonderen Stellenwert:
Die
Orientierungsstufe
umfasst die SchülerInnen der Klassen 5 und 6. Das
Fächerangebot erweitert sich im Hauptschul- und
Lernbehindertenbereich (z.B. Geschichte, Erdkunde, Biologie, Physik).
In dieser Phase sollen durch verschiedene Maßnahmen Orientierungshilfen zur weiteren Beschulung gegeben werden. Vielfach wird der Fächerkanon durch ein projektorientiertes, fächerübergreifendes Arbeiten abgedeckt. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten LehrerInnen erforderlich, die beispielsweise in Stufenkonferenzen wichtige Bausteine für eine Umsetzung der Ziele festlegen können. 2.4 Die Abschlussstufe Die
Abschlussstufe
umfasst die Klassen 8-10. Angestrebt wird entsprechend des
individuellen Begabungsniveaus ein qualifizierter Schulabschluss. Die
Lern- und Unterrichtsorganisation berücksichtigt aber auch
gleichermaßen SchülerInnen, die perspektivisch
keinen
Abschluss erlangen können. Diese SchülerInnen werden
im
Differenzierungsbereich verstärkt lebenspraktisch
gefördert.
Ein wesentlicher Schwerpunkt ist neben lehrplan- und richtlinienorientierten Unterrichtsinhalten die Vorbereitung auf die nachschulische Lebenssituation. Diese ist häufig behinderungsbedingt gekennzeichnet durch reduzierte Berufsperspektiven und zumeist verminderte persönliche und soziale Entfaltungsmöglichkeiten. Hinführung zu weitestgehender Selbständigkeit der Lebensführung, einer sinnvollen Freizeitgestaltung und Vorbereitung auf die Arbeitswelt sind hier zu nennen. Um noch gezielter auf individuelle Lern- und Arbeitsmöglichkeiten der SchülerInnen eingehen zu können, werden am sogenannten “Praxistag” die gewohnten Unterrichtsformen aufgehoben. Derzeit gibt es folgende Praxisgruppen:
Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Arbeitsamt, berufsbegleitender Dienst, berufsbildende Einrichtungen, Institutionen der Gesundheitsfürsorge, Wohneinrichtungen für Behinderte) wesentlicher Bestandteil der Arbeit in der Abschlussstufe. |
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